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Elektronische Beihilfebeantragung („Beihilfe-App“)

- Erschienen am 20.06.2022 - Pressemitteilung 06/2022

Sehr geehrte Beihilfeempfängerinnen, sehr geehrte Beihilfeempfänger,

aufgrund vermehrter Nachfragen nach einer elektronischen Beihilfebeantragung bei der ZBB wollen wir Sie über die derzeitige Situation informieren.

Die elektronische Beantragung der Beihilfe ist ein wichtiges Digitalisierungsprojekt der ZBB. Die Realisierung dieses Vorhabens hängt von verschiedenen zuvor zu durchlaufenden Verfahrensschritten ab.

In der ZBB ist ein zwischenzeitlich technologisch veraltetes Beihilfefachverfahren im Einsatz, das nicht an eine digitale Eingangsschnittstelle angebunden werden kann. Daher war in einem ersten Schritt die Beschaffung eines neuen und modernen Beihilfefachverfahrens erforderlich. Hierzu wurde eine umfangreiche EU-Ausschreibung durchgeführt. Die Implementierung des neu beschafften Beihilfefachverfahrens hat derzeit absolute Priorität und wird aufgrund der Komplexität allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wie mit Informationsschreiben aus Februar 2022 mitgeteilt, ist im Rahmen der Digitalisierung der ZBB zudem vorgesehen, Beihilfeanträge und die dazugehörenden Belege einzuscannen, damit die wesentlichen Inhaltsdaten ausgelesen und elektronisch weiterverarbeitet werden können. Da nicht alle Beihilfeberechtigten eine elektronische Antragstellung nutzen werden, ist die Einführung einer solchen Scanstrecke für den herkömmlichen Antragsweg in Papierform unverzichtbar und zeitlich vor der Einführung digitaler Antragsverfahren umzusetzen.

Erst in einem weiteren Schritt kann die Einführung und Anbindung digitaler Antragswege erfolgen. Nach derzeitigem Planungsstand wird die „Beihilfe-App“ den Beihilfeempfängerinnen und Beihilfeempfängern voraussichtlich Ende 2024 zur Verfügung stehen.

Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Digitalisierungsschritte auf einmal bewältigt werden können und danken für Ihre Geduld!

Ihre ZBB