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Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Informationen

VBL Logo

Beschäftigte, Waldarbeiter und Auszubildende, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Versicherungspflicht bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).


Informationen zur VBL erhalten Sie unter der Internetadresse: https://www.vbl.de/de/versicherte

VBL-Online Kundenportal: Online-Services für Versicherte und Rentner


Die Eigenbeträge der Beschäftigten zur VBLklassik sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei.


Es besteht aber die Möglichkeit, auf diese Steuerfreiheit zu verzichten, um die sog. „Riester-Förderung“ in Anspruch nehmen zu können.



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Die Eigenbeträge der Beschäftigten zur VBLklassik sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei.


Es besteht aber die Möglichkeit, auf diese Steuerfreiheit zu verzichten, um die sog. „Riester-Förderung“ in Anspruch nehmen zu können.